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Heizungstausch Mehrparteienhaus Förderung KfW 458 Pflichten nach GModG

Heizungstausch im
Mehrparteienhaus.

Technisch ist es dieselbe Aufgabe wie im Einfamilienhaus. Organisatorisch ist es eine andere: Mehrere Eigentümer müssen zustimmen, die Kosten müssen verteilt werden, und ein paar Berechnungen sind vorgeschrieben.

Wir vermitteln Ihnen einen Energieberater, der das Gebäude aufnimmt, die nötigen Werte berechnet und Ihnen die Zahlen liefert, mit denen Sie weiterarbeiten können. Für Sie kostenlos und unverbindlich.

Unverbindlich anfragen

Der Unterschied

Warum es im Mehrparteienhaus länger dauert

Im Einfamilienhaus entscheidet einer. Hier entscheiden mehrere, und die Entscheidung braucht eine Grundlage.

01

Die Zahlen müssen vor der Entscheidung da sein

Wer eine Maßnahme dieser Größe vorschlägt, wird nach Kosten gefragt. Nach Gesamtkosten, nach Förderung und vor allem nach dem, was auf die einzelne Wohnung entfällt. Ohne diese Zahlen wird vertagt.

02

Bei Wohnungseigentum braucht es einen Beschluss

Die Eigentümerversammlung tagt in der Regel einmal im Jahr. Wer den Punkt dort nicht vorbereitet hat, verliert ein Jahr. Das ist der eigentliche Zeitfaktor, nicht die Technik.

03

Ab sechs Einheiten gelten zusätzliche Pflichten

Für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen schreibt das Gesetz eine Heizungsprüfung und nach jeder Neuinstallation einen hydraulischen Abgleich vor. Beides muss dokumentiert werden. Details weiter unten.

Die entscheidende Rechnung

Die große Zahl ist nicht die Zahl, die zählt

Der Betrag für die gesamte Anlage klingt nach viel. Er ist aber nicht das, was ein einzelner Eigentümer trägt. Zwischen Gesamtkosten und dem Betrag pro Wohnung liegen zwei Schritte.

Gesamtkosten der Maßnahme Anlage, Einbau, Nebenkosten
Abzüglich Förderung KfW 458, Höhe je nach Fall
Verteilt auf die Wohneinheiten Anteil pro Partei

Die Verteilung richtet sich bei Wohnungseigentum nach den Miteigentumsanteilen, nicht nach Köpfen.

Die Darstellung zeigt das Prinzip, nicht Ihren Fall. Wie hoch die Förderung ausfällt und was auf die einzelne Wohnung entfällt, hängt von Gebäude, Anlage und Eigentümerstruktur ab. Genau das rechnet der Energieberater durch, und genau das ist die Zahl, die Sie für die Entscheidung brauchen.

Die Grundlage

Was vor dem Einbau berechnet sein muss

Eine neue Heizung wird nicht nach Erfahrungswerten ausgelegt, sondern nach dem tatsächlichen Bedarf des Gebäudes. Im Mehrparteienhaus ist das aufwendiger, weil jede Wohnung anders liegt: Erdgeschoss gegen Dachgeschoss, Nordseite gegen Südseite, Eckwohnung gegen Mittelwohnung.

Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt für jeden Raum einzeln, wie viel Wärme er braucht. Aus der Summe ergibt sich die Größe der Anlage, aus den Einzelwerten die Einstellung im ganzen Haus.

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Ohne ihn bekommen die Wohnungen nahe der Heizung zu viel und die entfernten zu wenig. Das ist der Grund für den Klassiker, dass oben jemand friert, während unten das Fenster offen steht.

Rechtlicher Rahmen

Was ab sechs Wohneinheiten vorgeschrieben ist

Das Gebäudemodernisierungsgesetz, früher Gebäudeenergiegesetz, macht für größere Wohngebäude zwei Vorgaben. Sie gelten unabhängig davon, ob Sie tauschen wollen oder nicht.

§ 60b

Heizungsprüfung und Optimierung

Betrifft wasserführende Heizungsanlagen in Gebäuden ab sechs Wohnungen, die keine Wärmepumpe sind. Wurde die Anlage vor Oktober 2009 eingebaut, läuft die Frist bis zum 30. September 2027. Bei jüngeren Anlagen gilt: ein Jahr nach Ablauf von fünfzehn Jahren nach Einbau.

§ 60b Abs. 5

Ein Jahr für die Umsetzung

Zeigt die Prüfung Optimierungsbedarf, müssen die Maßnahmen innerhalb eines weiteren Jahres durchgeführt und schriftlich festgehalten werden. Wer erst kurz vor dem Stichtag prüft, steht am Ende der Frist nicht am Ziel, sondern am Anfang der Umsetzung.

§ 60c

Hydraulischer Abgleich nach jedem Einbau

Wird eine Heizungsanlage neu eingebaut oder aufgestellt, ist der hydraulische Abgleich Pflicht. Kein Stichtag, kein Gebäudealter. Er umfasst die raumweise Heizlastberechnung, die Prüfung der Heizflächen und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung. Schätzverfahren sind ausgeschlossen.

§ 60c Abs. 4

Die Bestätigung muss vorgelegt werden

Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten, einschließlich Einstellwerten, Gebäudeheizlast und Auslegungstemperatur. Auf Verlangen ist es jedem Mieter unverzüglich vorzulegen.

§ 60b Abs. 4

Beides in einem Durchgang

Die Heizungsprüfung lässt sich im Rahmen des hydraulischen Abgleichs mit nachweisen. Zwei Pflichten, ein Termin beim Energieberater.

Warum das über die Pflicht hinaus relevant ist

An den Nachweisen hängt mehr als die Erfüllung einer Vorschrift. Fördermittel setzen sie voraus, und wer sie nicht erbringt, riskiert je nach Fall ein Bußgeld. Für Verwaltungen kommt dazu, dass Mieter die Bestätigung verlangen können.

Förderung

Was gefördert wird

Der Heizungstausch wird über die KfW gefördert, Programm 458. Es gibt eine Grundförderung und mehrere Boni, die sich bis zu einer Obergrenze addieren.

Im Mehrparteienhaus staffeln sich die förderfähigen Kosten nach Wohneinheiten: Für die erste gilt ein höherer Betrag, für jede weitere ein geringerer. Welche Boni greifen, hängt unter anderem davon ab, ob die Wohnungen selbst genutzt oder vermietet werden. Bei gemischter Eigentümerstruktur wird die Rechnung schnell unübersichtlich.

Deshalb steht hier keine Beispielrechnung. Der Energieberater ermittelt die Fördersumme für Ihr Gebäude und Ihre Eigentümerstruktur konkret, und dieser Wert ist auch der, den Sie in eine Versammlung mitnehmen können.

Antrag vor Beauftragung

Der Zuschuss muss bei der KfW beantragt sein, bevor der Fachbetrieb beauftragt wird. Wer erst baut und dann den Antrag stellt, bekommt nichts. Bei einem Beschlussverfahren mit mehreren Beteiligten ist das ein Punkt, der früh geklärt sein sollte.

Ablauf

Zwei Termine, zwei Fachleute

01

Der Energieberater rechnet

Er nimmt das Gebäude auf, erstellt die raumweise Heizlastberechnung, ermittelt die Fördersumme und dokumentiert die Nachweise. Ergebnis sind die Zahlen, mit denen entschieden werden kann.

02

Der Fachbetrieb baut ein

Er installiert die Anlage und stellt sie nach den berechneten Werten ein. Diesen Betrieb koordiniert der Energieberater. Sie müssen niemanden zusätzlich suchen.

Was wir vermitteln

Wir vermitteln Ihnen den Energieberater, der prüft, rechnet und die Nachweise erstellt. Die handwerkliche Umsetzung koordiniert er anschließend mit einem Fachbetrieb.

Optional

Energieberatung mit Energieausweis

Ein Termin vor Ort mit dem Energieberater. Sie bekommen eine Einschätzung, welche Heizung zum Gebäude passt, welche Förderung in Frage kommt und welche Nachweise anstehen. Dazu den Energieausweis für das Gebäude.

Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Wohnungen. Sie können das Interesse im Formular unten ankreuzen — das ist keine Bestellung. Der Berater ruft Sie an, klärt die Eckdaten und nennt Ihnen den Preis. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie beauftragen.

Anfrage

Unverbindlich anfragen

Fünf kurze Schritte, etwa zwei Minuten. Wir leiten Ihre Angaben an einen passenden Energieberater weiter, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung.

FORMULAR B · Clardeo Abgleich MFH