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Sanierungsfahrplan Bestandsgebäude BAFA-Förderung Stand August 2026

Sanieren in der
richtigen Reihenfolge.

Ein Haus lässt sich selten auf einmal sanieren. Was zuerst kommt und was warten kann, entscheidet über die Gesamtkosten — und darüber, wie viel Förderung am Ende zusammenkommt.

Der individuelle Sanierungsfahrplan bringt die Maßnahmen für Ihr Gebäude in eine Reihenfolge. Wir vermitteln Ihnen einen Energieberater, der ihn erstellt. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich.

Unverbindlich anfragen

Was das ist

Ein Fahrplan, kein Gutachten

Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist ein Dokument, das ein Energieberater nach einer Aufnahme Ihres Gebäudes erstellt. Er beschreibt den Ist-Zustand, benennt die sinnvollen Maßnahmen und ordnet sie zeitlich.

Wichtig ist der Unterschied zu einem Angebot: Der Fahrplan verpflichtet Sie zu nichts. Sie können ihn zehn Jahre in der Schublade lassen oder morgen anfangen. Er ist fünfzehn Jahre ab Erstellung gültig.

Was drinsteht, ist bewusst in Schritten gedacht. Kein „so muss Ihr Haus in zwei Jahren aussehen“, sondern „wenn Sie dieses Jahr etwas machen, dann das — und wenn in fünf Jahren das nächste kommt, passt es dazu“.

Warum die Reihenfolge zählt

Falsch begonnen wird zweimal bezahlt

Maßnahmen an einem Gebäude greifen ineinander. Wer sie einzeln entscheidet, zahlt an den Übergängen drauf.

Ein Beispiel, das häufig vorkommt: Neue Fenster werden eingebaut, weil die alten zugig sind. Zwei Jahre später kommt die Fassadendämmung. Jetzt sitzen die Fenster in der falschen Ebene — sie hätten weiter außen montiert werden müssen, damit die Dämmung anschließt. Entweder man baut sie noch einmal aus, oder man lebt mit einer Wärmebrücke, die genau dort sitzt, wo man gerade investiert hat.

Dasselbe gilt für die Heizung. Eine Anlage, die vor der Dämmung ausgelegt wird, ist danach zu groß. Sie taktet, verschleißt schneller und verbraucht dauerhaft mehr Strom als nötig.

Der Fahrplan verhindert das, indem er die Abhängigkeiten vorher sichtbar macht. Das ist sein eigentlicher Wert — nicht die Liste der Maßnahmen, sondern ihre Ordnung.

Der Förderhebel

Mit Fahrplan verdoppelt sich der Rahmen

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es einen Höchstbetrag, bis zu dem der Staat mitfördert. Dieser Betrag verdoppelt sich, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt.

Ohne Sanierungsfahrplan 30.000 Euro
Mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro

Förderfähige Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr, für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Bei einem Mehrfamilienhaus multipliziert sich das mit der Zahl der Wohneinheiten. Und weil die Grenze pro Kalenderjahr gilt, lässt sich durch geschickte Terminierung mehr herausholen, als eine einzelne Jahresrechnung vermuten lässt.

Zusätzlich gibt es einen Bonus auf die einzelnen Maßnahmen. Dessen Bedingungen wurden im Juli 2026 geändert — was in Ihrem Fall gilt, rechnet der Energieberater durch.

Stand August 2026 · maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien von BAFA und KfW

Förderung

Auch die Beratung wird bezuschusst

Der Fahrplan selbst kostet Geld, aber nicht den vollen Preis. Das BAFA übernimmt die Hälfte der Beratungskosten bis zu einer Obergrenze.

GebäudetypZuschussMaximal
Ein- und Zweifamilienhaus50 % der Beratungskosten650 €
Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten50 % der Beratungskosten850 €

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt ein Zuschuss für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung dazu. Wer die Maßnahme durch die Versammlung bringen muss, hat damit einen Fachmann an seiner Seite, der die Zahlen selbst erklärt.

Die Grundförderung für Einzelmaßnahmen an Dach, Fassade, Fenstern und Kellerdecke liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

Antrag vor Beauftragung

Der Zuschuss muss beantragt sein, bevor der Handwerker beauftragt wird. Wer erst baut und dann den Antrag stellt, bekommt nichts. Das gilt für jede geförderte Maßnahme, nicht nur für die erste.

Ehrlich gesagt

Wann Sie keinen Fahrplan brauchen

Ein Sanierungsfahrplan lohnt sich nicht in jedem Fall. Drei Situationen, in denen er der falsche Weg ist:

01

Es geht Ihnen nur um die Heizung

Der Heizungstausch wird über die KfW gefördert, nicht über den Fahrplan. Wenn die Anlage raus soll und die Hülle nicht ansteht, brauchen Sie keinen Fahrplan, sondern eine Heizlastberechnung.
Heizungstausch im Einfamilienhaus · im Mehrparteienhaus

02

Ihr Gebäude ist jünger als fünf Jahre

Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neubauten und junge Gebäude sind ausgeschlossen — und haben in der Regel auch keinen Sanierungsbedarf an der Hülle.

03

Sie mieten

Maßnahmen an Hülle und Anlagentechnik kann nur beauftragen, wem das Gebäude gehört. Der richtige Ansprechpartner ist der Eigentümer oder die Verwaltung.

Wenn dagegen mehrere Bauteile anstehen und Sie nicht wissen, in welcher Reihenfolge, ist der Fahrplan genau das richtige Werkzeug.

Voraussetzungen

Was erfüllt sein muss

01

Bestandsgebäude in Deutschland

Der Bauantrag muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Das Gebäude muss überwiegend Wohnzwecken dienen, also zu mehr als der Hälfte der Fläche.

02

Sie sind Eigentümer oder Verwaltung

Antragsberechtigt ist, wer über das Gebäude verfügen kann. Bei Wohnungseigentum stellt in der Regel die Gemeinschaft den Antrag.

03

Der Berater muss gelistet sein

Für die geförderte Beratung muss der Energieberater in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes stehen, Kategorie Wohngebäude. Ohne diese Listung gibt es keinen Zuschuss. Wir vermitteln nur Berater, die diese Voraussetzung erfüllen.

Anfrage

Unverbindlich anfragen

Fünf kurze Schritte, etwa zwei Minuten. Wir leiten Ihre Angaben an einen passenden Energieberater weiter, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung.

Formular A · Sanierung / iSFP