Heizungstausch im
Mehrparteienhaus.
Technisch ist es dieselbe Aufgabe wie im Einfamilienhaus. Organisatorisch ist es eine andere: Mehrere Eigentümer müssen zustimmen, die Kosten müssen verteilt werden, und ein paar Berechnungen sind vorgeschrieben.
Wir vermitteln Ihnen einen Energieberater, der das Gebäude aufnimmt, die nötigen Werte berechnet und Ihnen die Zahlen liefert, mit denen Sie weiterarbeiten können. Für Sie kostenlos und unverbindlich.
Warum es im Mehrparteienhaus länger dauert
Im Einfamilienhaus entscheidet einer. Hier entscheiden mehrere, und die Entscheidung braucht eine Grundlage.
Die Zahlen müssen vor der Entscheidung da sein
Wer eine Maßnahme dieser Größe vorschlägt, wird nach Kosten gefragt. Nach Gesamtkosten, nach Förderung und vor allem nach dem, was auf die einzelne Wohnung entfällt. Ohne diese Zahlen wird vertagt.
Bei Wohnungseigentum braucht es einen Beschluss
Die Eigentümerversammlung tagt in der Regel einmal im Jahr. Wer den Punkt dort nicht vorbereitet hat, verliert ein Jahr. Das ist der eigentliche Zeitfaktor, nicht die Technik.
Ab sechs Einheiten gelten zusätzliche Pflichten
Für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen schreibt das Gesetz eine Heizungsprüfung und nach jeder Neuinstallation einen hydraulischen Abgleich vor. Beides muss dokumentiert werden. Details weiter unten.
Die große Zahl ist nicht die Zahl, die zählt
Der Betrag für die gesamte Anlage klingt nach viel. Er ist aber nicht das, was ein einzelner Eigentümer trägt. Zwischen Gesamtkosten und dem Betrag pro Wohnung liegen zwei Schritte.
Die Verteilung richtet sich bei Wohnungseigentum nach den Miteigentumsanteilen, nicht nach Köpfen.
Die Darstellung zeigt das Prinzip, nicht Ihren Fall. Wie hoch die Förderung ausfällt und was auf die einzelne Wohnung entfällt, hängt von Gebäude, Anlage und Eigentümerstruktur ab. Genau das rechnet der Energieberater durch, und genau das ist die Zahl, die Sie für die Entscheidung brauchen.
Was vor dem Einbau berechnet sein muss
Eine neue Heizung wird nicht nach Erfahrungswerten ausgelegt, sondern nach dem tatsächlichen Bedarf des Gebäudes. Im Mehrparteienhaus ist das aufwendiger, weil jede Wohnung anders liegt: Erdgeschoss gegen Dachgeschoss, Nordseite gegen Südseite, Eckwohnung gegen Mittelwohnung.
Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt für jeden Raum einzeln, wie viel Wärme er braucht. Aus der Summe ergibt sich die Größe der Anlage, aus den Einzelwerten die Einstellung im ganzen Haus.
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Ohne ihn bekommen die Wohnungen nahe der Heizung zu viel und die entfernten zu wenig. Das ist der Grund für den Klassiker, dass oben jemand friert, während unten das Fenster offen steht.
Was ab sechs Wohneinheiten vorgeschrieben ist
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, früher Gebäudeenergiegesetz, macht für größere Wohngebäude zwei Vorgaben. Sie gelten unabhängig davon, ob Sie tauschen wollen oder nicht.
Heizungsprüfung und Optimierung
Betrifft wasserführende Heizungsanlagen in Gebäuden ab sechs Wohnungen, die keine Wärmepumpe sind. Wurde die Anlage vor Oktober 2009 eingebaut, läuft die Frist bis zum 30. September 2027. Bei jüngeren Anlagen gilt: ein Jahr nach Ablauf von fünfzehn Jahren nach Einbau.
Ein Jahr für die Umsetzung
Zeigt die Prüfung Optimierungsbedarf, müssen die Maßnahmen innerhalb eines weiteren Jahres durchgeführt und schriftlich festgehalten werden. Wer erst kurz vor dem Stichtag prüft, steht am Ende der Frist nicht am Ziel, sondern am Anfang der Umsetzung.
Hydraulischer Abgleich nach jedem Einbau
Wird eine Heizungsanlage neu eingebaut oder aufgestellt, ist der hydraulische Abgleich Pflicht. Kein Stichtag, kein Gebäudealter. Er umfasst die raumweise Heizlastberechnung, die Prüfung der Heizflächen und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung. Schätzverfahren sind ausgeschlossen.
Die Bestätigung muss vorgelegt werden
Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten, einschließlich Einstellwerten, Gebäudeheizlast und Auslegungstemperatur. Auf Verlangen ist es jedem Mieter unverzüglich vorzulegen.
Beides in einem Durchgang
Die Heizungsprüfung lässt sich im Rahmen des hydraulischen Abgleichs mit nachweisen. Zwei Pflichten, ein Termin beim Energieberater.
Warum das über die Pflicht hinaus relevant ist
An den Nachweisen hängt mehr als die Erfüllung einer Vorschrift. Fördermittel setzen sie voraus, und wer sie nicht erbringt, riskiert je nach Fall ein Bußgeld. Für Verwaltungen kommt dazu, dass Mieter die Bestätigung verlangen können.
Was gefördert wird
Der Heizungstausch wird über die KfW gefördert, Programm 458. Es gibt eine Grundförderung und mehrere Boni, die sich bis zu einer Obergrenze addieren.
Im Mehrparteienhaus staffeln sich die förderfähigen Kosten nach Wohneinheiten: Für die erste gilt ein höherer Betrag, für jede weitere ein geringerer. Welche Boni greifen, hängt unter anderem davon ab, ob die Wohnungen selbst genutzt oder vermietet werden. Bei gemischter Eigentümerstruktur wird die Rechnung schnell unübersichtlich.
Deshalb steht hier keine Beispielrechnung. Der Energieberater ermittelt die Fördersumme für Ihr Gebäude und Ihre Eigentümerstruktur konkret, und dieser Wert ist auch der, den Sie in eine Versammlung mitnehmen können.
Antrag vor Beauftragung
Der Zuschuss muss bei der KfW beantragt sein, bevor der Fachbetrieb beauftragt wird. Wer erst baut und dann den Antrag stellt, bekommt nichts. Bei einem Beschlussverfahren mit mehreren Beteiligten ist das ein Punkt, der früh geklärt sein sollte.
Zwei Termine, zwei Fachleute
Der Energieberater rechnet
Er nimmt das Gebäude auf, erstellt die raumweise Heizlastberechnung, ermittelt die Fördersumme und dokumentiert die Nachweise. Ergebnis sind die Zahlen, mit denen entschieden werden kann.
Der Fachbetrieb baut ein
Er installiert die Anlage und stellt sie nach den berechneten Werten ein. Diesen Betrieb koordiniert der Energieberater. Sie müssen niemanden zusätzlich suchen.
Was wir vermitteln
Wir vermitteln Ihnen den Energieberater, der prüft, rechnet und die Nachweise erstellt. Die handwerkliche Umsetzung koordiniert er anschließend mit einem Fachbetrieb.
Energieberatung mit Energieausweis
Ein Termin vor Ort mit dem Energieberater. Sie bekommen eine Einschätzung, welche Heizung zum Gebäude passt, welche Förderung in Frage kommt und welche Nachweise anstehen. Dazu den Energieausweis für das Gebäude.
Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Wohnungen. Sie können das Interesse im Formular unten ankreuzen — das ist keine Bestellung. Der Berater ruft Sie an, klärt die Eckdaten und nennt Ihnen den Preis. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie beauftragen.
Unverbindlich anfragen
Fünf kurze Schritte, etwa zwei Minuten. Wir leiten Ihre Angaben an einen passenden Energieberater weiter, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung.